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''Vorstehender Bericht ist im Original in russischer Sprache abgefasst. Der Schreiber soll ein Priester gewesen sein. Diesen Bericht besaß [[Olga Baronesse von der Howen 1867|Olga Baronin Lilienfeld geb. Baronesse Howen]], eine weitläufige Verwandte meiner Großmutter [[Adelaide (Adele) Cäcilie Baronesse von der Howen|Adelaide Schott, geb. Baronesse v. d. Howen]].''
''Vorstehender Bericht ist im Original in russischer Sprache abgefasst. Der Schreiber soll ein Priester gewesen sein. Diesen Bericht besaß [[Olga Baronesse von der Howen 1867|Olga Baronin Lilienfeld geb. Baronesse Howen]], eine weitläufige Verwandte meiner Großmutter [[Adelaide (Adele) Cäcilie Baronesse von der Howen|Adelaide Schott, geb. Baronesse v. d. Howen]].''
''Der Bericht behandelt Schicksale des kurländischen Zweiges der Familie von der Howen. Der estländische Zweig, dem meine Großmutter entstammte, stammt ursprünglich aber auch aus Kurland. Meine Großmutter und ihre Schwester [[Elisabeth (Elise) Gustava Amalie Sophie Baronesse von der Howen|Elise]] waren die letzten Howens in Estland. …''
''Der Bericht behandelt Schicksale des kurländischen Zweiges der Familie von der Howen. Der estländische Zweig, dem meine Großmutter entstammte, stammt ursprünglich aber auch aus Kurland. Meine Großmutter und ihre Schwester [[Elisabeth (Elise) Gustava Amalie Sophie Baronesse von der Howen|Elise]] waren die letzten Howens in Estland. …''
Diese Abschrift hält sich buchstabengenau an die Vorlage, teilt aber den Text in Abschnitte.


Das Manuskript wurde den Herren Peter von Manteuffel und Ernst Baron Dietrich von Mirbach zur Prüfung vorgelegt. Mirbach hat ihn ausgiebig kommentiert, siehe Anlage. Manteuffel hat mehrere Namensfehler verbessert. Gemeinsame Einschätzung: Die Vorgeschichte ist völlig unbelegt. Die Sicht der Ereignisse im 19. Jahrhundert ist ungenau und ziemlich subjektiv. ====> Anlagen
Das Manuskript wurde den Herren Peter von Manteuffel und Ernst Baron Dietrich von Mirbach zur Prüfung vorgelegt. Mirbach hat ihn ausgiebig kommentiert, siehe Anlage. Manteuffel hat mehrere Namensfehler verbessert. Gemeinsame Einschätzung: Die Vorgeschichte ist völlig unbelegt. Die Sicht der Ereignisse im 19. Jahrhundert ist ungenau und ziemlich subjektiv. ====> Anlagen

Version vom 8. Februar 2021, 09:36 Uhr

Manuskript von Adele Schott geb. Baronesse v. der Howen

Kommentar vorab

Autor unbekannt, Manuskript im Besitz von Johanna „Hanna“ v. Nottbeck, geb. Schott (1875 – 1965), der Tochter von Adelaide „Adele“ Schott, geb. Baronesse v. der Howen (1839 – 1923), der Mutter von Eduard v. Nottbeck (1900-1985).

Adeles Enkel Erik Schott (1906-1975) lässt in einem Schreiben vermuten, dass die Autorin dieses Textes seine Großmutter Adele ist, Es handelt sich hier nicht um Geschichtsschreibung, sondern eher um zu Papier gebrachte mündliche Überlieferung.

Zu Beginn des Dokuments steht: Aus der Geschichte der Familie Von der Howen - Kurländische Linie – Zusammengestellt von Erik Schott


Vorstehender Bericht ist im Original in russischer Sprache abgefasst. Der Schreiber soll ein Priester gewesen sein. Diesen Bericht besaß Olga Baronin Lilienfeld geb. Baronesse Howen, eine weitläufige Verwandte meiner Großmutter Adelaide Schott, geb. Baronesse v. d. Howen. Der Bericht behandelt Schicksale des kurländischen Zweiges der Familie von der Howen. Der estländische Zweig, dem meine Großmutter entstammte, stammt ursprünglich aber auch aus Kurland. Meine Großmutter und ihre Schwester Elise waren die letzten Howens in Estland. …

Das Manuskript wurde den Herren Peter von Manteuffel und Ernst Baron Dietrich von Mirbach zur Prüfung vorgelegt. Mirbach hat ihn ausgiebig kommentiert, siehe Anlage. Manteuffel hat mehrere Namensfehler verbessert. Gemeinsame Einschätzung: Die Vorgeschichte ist völlig unbelegt. Die Sicht der Ereignisse im 19. Jahrhundert ist ungenau und ziemlich subjektiv. ====> Anlagen

transskribierter Text

Vorgeschichte

Im 10. Jahrhundert besaßen die Freiherrn v. d. Hoven in feudalen Zeiten in Westphalen im Kölner Episkopat bedeutende Besitzungen am Flüsschen Howe. Im 13. Jahrhundert nahm der letzte dieses Geschlechts Otto von der Howen an den Kreuzzügen teil, zeichnete sich durch tapfere Feldzüge aus und wurde mit einem fürstlichen Mantel im Wappen belohnt; aber als er nach langjährigen und ermüdenden Kämpfen in die Heimat zurückkehrte, da fand er, dass der Bischof von Köln, in der Annahme, er sei in Palästina gestorben, die Howenschen Besitzungen mit den Bischöflichen vereinigt hatte. Als Otto von der Howen auf solche eigenmächtige Handlungen des Bischofs hin, seine Klagen beim Papst vorbrachte, da entschied seine Heiligkeit, die Howenschen Besitzungen als Kirchengut zu behalten, aber im Austausch gegen diese, dem Großmeister des Deutschen Ordens in Riga vorzuschreiben, Otto von der Howen Besitzungen in Kurland an den Flüssen Würzau, Aa und Audrau zuzuteilen. – was pünktlich ausgeführt wurde.

Otto Christopher von der Howen (1699 - 1775)

Ein Nachkomme Otto v. d. Howens (?), Otto Christopher, erfreute sich während der Regierung der Herzogin Anna Iwanownas - zu Anfang des 18. Jahrhunderts - des großen Vertrauens der Kurländischen Ritterschaft. Er nahm die erste Stelle im Kurländischen Oberhofgericht als Landhofmeister ein und kämpfte energisch und ehrenhaft gegen die herrschsüchtigen Gelüste des Günstlings der Herzogin, des Stallmeisters Ernst Johann Biron. Diesen Kampf setze er fort, als Herzogin Anna nach dem Tode des Zaren Peter II im Jahre 1730 den russischen Thron bestieg.

Damals übergab sie Biron das Herzogtum Kurland, der aber nicht in Kurland blieb, sondern mit der Kaiserin Anna Iwanowna nach Russland zog. Hier erfreute er sich dank der Wohlgeneigtheit ihrer Majestät einer grenzenlosen Macht, die er während der ganzen Zeit ihrer Herrschaft missbrauchte. Getrieben von dem Wunsch, sich an Otto Christopher für seine Weigerung, ihn als den regierenden Herzog anzuerkennen, nahm er alle Besitzungen Howens in seine Nutznießung. (nicht überliefert). Im Jahre 1740, während der Minderjährigkeit des Kaisers Johann Antonowitsch, wurde Biron gestürzt; die Grossfürstin Anna Leopoldowna, Mutter des Zarewitsch und Regentin des Reiches schickte Biron nach Sibirien in die Verbannung. Daraufhin wählten die Kurländer Karl Christian, den jüngsten Sohn des polnischen Königs August III., zum Herzog, dessen treuer Freund der kurländische Landhofmeister Otto Christopher war.

Dem Herzog Karl gelang es, dem oben erwähnten Baron Howen einen Teil seiner Güter - d. h. Würzau, Bredenfeld und Audrau zurückzugeben; der polnische König August III. gab ihm den Titel eines polnischen Kabinettministers.

Doch im Jahre 1763 bestieg Katharina den russischen Zarenthron und zwang alsbald mit Waffengewalt Herzog Karl, Kurland zu verlassen und setzte Ernst Biron wieder zum Herzog ein. Im Jahr 1769 übergab Herzog Ernst Biron die Regentschaft seinem Sohn Peter. Da erhob sich der Kurländische Adel unter Anführung von Otto Hermann von der Howen (Sohn des Otto Christopher) gegen den Herzog Peter Biron, so dass während seiner Regierungszeit die Streitigkeiten nie zu einem Ende kamen.

Otto Hermann von der Howen (1740-1806)

Im Jahre 1794 wurden die polnischen Heere unter Anführung Thaddäus Koscznisco endgültig von den russischen Generälen Suwarow und Fersen geschlagen. Thaddäus Koscznisco geriet sogar in Gefangenschaft. Es folgte die letzte Teilung Polens; die Kurländer verloren die Schutzherrschaft Polens. Da beauftragte der kurländische Adel ihren ständigen Bevollmächtigten beim Sejm in Warschau, den Kurländischen Oberhofmeister und Burggrafen Otto Hermann von der Howen und sowie Anhänger - den kurländischen Gouvernements Adelsmarschall Eberhard v. Mirbach aus Neuhof, v. Korff aus Prekuln, v. Lüdinghausen-Wolff aus Jungfernhof, v. Nolde aus Gramsden und v. Sass-Widern, v. Schopping aus Bornsmünden und andere - sich nach St. Petersburg zu begeben. Hier sollten sich die Herren bei der Kaiserin Katharina II um die endgültige Entfernung des Herzogs Peter Biron bemühen. Auch sollte die Regierung Kurlands dem Oberhofgericht übergeben werden. Ferner sollte Russland die Schutzherrschaft Kurlands übernehmen, so wie es bisher unter polnischem Schutze gestanden hatte. Als die Kaiserin damit nicht einverstanden war, da schlug ihr Otto Hermann der Howen, der sich, koste es, was es wolle, der unerträglichen Herrschaft d. Herzog Biron befreien wollte, ihrer Majestät die gänzliche Vereinigung Kurlands mit Russland vor, was auch mit Vergnügen angenommen wurde. Daraufhin leisteten am 3. Mai 1795 die Kurländer ihren Unterten-Eid dem russischen Thron.

Die Kaiserin Katharina II belohnte Otto Hermann v. der Howen, indem sie ihn zum Geheimrat erhob, zum Senator ernannte, sowie zum Kavalier des Alexander-Newski-Ordens und ihm mit bedeutenden Gütern beschenkte, u. a. mit Grenzhof, Fockenhof, Sühr, Sust (?, wohl Suhrs), u. a. m. Sein Neffe Otto Christopher von der Howen, der seinem Onkel beigestanden hatte, erhielt die Güter Alt-Durben und Buschhof) mit 8000 Rbl. jährlichem Einnahmen auf 24 Jahre in Arrende(=Pacht). Auch alle übrigen der damals in St. Petersburg weilenden Abgesandten des Kurländischen Adels wurden von ihrer Majestät gleichermaßen belohnt. Da der Senator Otto Hermann v. d. Howen Junggeselle war, so schlug er mit Einverständnis der Familie vor, seinen ältesten Neffen, Otto Christoph von der Howen zum Erben aller ihm von der Kaiserin Katharina geschenkten Güter zu ernennen und zugleich, dass dem jüngsten Neffen, dem noch minderjährigen Magnus Carl Ernst von der Howen, die Familiengüter Würzau und Bredenfeld vorbehalten blieben.

Zur Beglaubigung der sicheren Treue Kurlands zu Russland, machte der Senator Otto Hermann, seinen ältesten Neffen Otto Christopher geneigt, der russischen Regierung seine drei minderjährigen Söhne Ernst, Hermann und Karl als Geiseln zu übergeben, welche auch im Jahre 1801 zur Erziehung im 1. Kadettenkorps in St. Petersburg untergebracht wurden.

Mit all diesen Taten des Senators Otto Hermann v. d. Howen war ein großer Teil der Kurländischen Adels sehr unzufrieden, besonders die nächsten Verwandten des Herzogs Peter Biron, die leiblichen Brüder der Herzogin Dorothea Biron, die Grafen Medem, die Besitzer der großen Güter Autz, Remten und Elley, ebenso der im polnischen Diensten stehende General-Leutnant Baron v. Bistram, der leibliche Onkel der Frau von Otto Christoph v. d. Howen. Er hatte unter Thadeus Koscznisco gegen Russland gekämpft und war, von der gänzlichen Vernichtung des polnischen Heeres hörend, über die Grenze geflüchtet. Vorsorglich übergab seine großen Güter, die sich im Bezirk Zamosz, in der Nähe des Örtchen Ekagory, Takilow und Martinyschek lagen, auf 12 Jahre in Arrende dem Bankier Pramny.

Als nun auf Befehl der russischen Regierung der polnische General Baron Bistram sich weigerte zum Treueid an den russischen Thron zu erscheinen, so wurde die Beschlagnahme über die obenerwähnten Güter verhängt. Bistram aber wurde ein Zeitpunkt zur Rückkehr aus dem Auslande in die Heimat und zur Leistung des Treueids gesetzt. Da flehte ihn, den Generalen Bistram, sein Neffe Baron Otto Christopher von der Howen an, in die Heimat zurückzukehren, oder diese Güter der Baronesse Elisabeth von der Howen, seiner Verwandten und Erbin zu übergeben. Aber der polnische General Baron Bistram, ergrimmt über Baron Otto Christoph v. d. Howen wegen seiner Unterwürfigkeit der russischen Herrschaft gegenüber, schlug seine Bitte ab.

Bald darauf, auf die Einladung des Kaisers Paul Petrowitsch hin, erwählte der fliehende Prätendent der französischen Thrones, Ludwig XVIII mit einer großen Suite, die Stadt Mi-tau zu seinem Wohnsitz. Der Kaiser, vom Wunsche getrieben, dem unglücklichen Prätendenten, der mittellos dastand, schnell zu helfen, schenkte, ohne den Ablauf der festgesetzten Frist für die Rückkehr des polnischen Generals Baron Bistram abzuwarten, dessen Güter Takinow und Martinyschek dem König Ludwig XVIII. Als König Ludwig XVII Russland verließ, übergab er diese Güter seinen Günstlingen, den beiden Grafen Toulouse-Lautrec. Damals wurde urkundlich festgestellt, dass der polnische General Baron Bistram noch lange vor Ablauf der festgesetzten Frist zur Rückkehr nach Russland in Sachsen verstorben war. Demnach gehörten nach dem Gesetz seine Güter Takinow und Martinyschek seinen Großneffen, d. h. den Söhnen Otto Christophers von der Howen, dem treuergebensten Anhänger des russischen Thrones, der als erster aller Kurländer in den Dienst des russischen Zaren getreten war.

Dem Senator Otto Hermann v. d. Howen hatte der Kurländische Adel sich in einem formellen Akt verpflichtet, ihm ein ungeheures Kapital auszuzahlen, falls es ihm gelänge, Kurland von der Regierung des Herzog Peter Biron zu befreien. Doch nun, da Howen dieses Ziel erreicht hatte, suchte sich der Adel dieser Verpflichtung zu entziehen. Mit dem Allerhöchsten Befehl an die Ritterschaft, Howen völlig zufrieden zu stellen, reiste dieser im Jahre 1803 aus Petersburg nach Kurland, um dort das ihm zukommende Kapital entgegenzunehmen. Spät abends kam er auf der Poststation in Engelhardtshof an, etwa 40 Werst vor Riga. Nachdem er zu Abend gespeist, legte er sich schlafen. Am anderen Morgen fand man ihn tot in seinem Bett. Der Posthalter beeilte sich, ihn zu beerdigen, ohne die nächsten Verwandten von diesem Ereignis in Kenntnis zu setzen. Alsbald verbreitete sich das Gerücht, der Senator Otto Hermann Howen sei mit Gift umgebracht worden, aber man hat nichts nachweisen können.

Otto Christopher von der Howen (1760-1814)

Kaum hatte sich die Nachricht vom Tode des Senators herumgesprochen, erschienen alle Gläubiger des Toten bei seinem Erben Otto Christopher. Da es in Kurland keine Kreditinstitute gab, war es seinem Erben Otto Christoph v. d. Howen nicht möglich, die für die Begleichung der Schulden nötigen Gelder zu beschaffen. So musste er sich wohl oder übel entschliessen, die kostbaren Güter des Verstorbenen zu allergeringstem Preise zu verschleudern. Von diesen Gütern erwarb die Fürstin Lieven den größten Teil, d.h. Grenzhof, Fockenhof, Lubderzen? und ??. Otto Christoph v. d. Howen mit seiner großen Familie blieb absolut nichts übrig, selbst die alten Erbgüter Würzau und Bredenfeld, die seinem jüngeren Bruder Karl übertragen worden waren, gingen verloren. Dazu noch die Besitzungen Takinow (Tabbenhof ?) und Martinyschek seines Onkels, des Generals in polnischen Diensten Bistram, die vom Kaiser Paul Petrowitsch ungerechter Weise dem König Ludwig XVIII geschenkt worden waren sowie das ihm vom Onkel Otto Hermann v. d. Howen zukommende Erbe. Von den drei ältesten Söhnen des Otto Christoph v. d. Howen, die vom Senator Otto Hermann v. d. Howen als Geiseln der russischen Regierung übergeben worden waren und zur Erziehung in St. Petersburg in das 1. Kadettenkorps eintraten, machte

Ernst, begabt mit glänzenden Fähigkeiten, ungewöhnliche Fortschritte in den Wissenschaften, doch erkrankte er in Folge seines außerordentlichen Fleißes an einer Nierenkrankheit und nach einer Operation ausgeführt vom bekannten Hofchirurgen Willje starb er nach schwerem Leiden.

Der zweite Sohn Hermann Georg wurde aus dem 1. Kadettenkorps, nachdem er seine Erziehung im Jahre 1807 glänzend bestanden hatte, als Podporudschik (Fähnrich) entlassen und der Suite seiner Majestät, der quartiermeisterlichen Abteilung, zugeteilt. Auch zeichnete ihn Kaiser Alexander Pawlowitsch für musterhaften Fleiß mit reichen Geschenken aus. Er trat im Jahre 1809 in die russische Armee Dibitsch (Sadunaiski ?) ein, nahm mit Auszeichnung an allen Kämpfen gegen die Türken teil und wurde beim Sturm auf die Festung Bazerdruka verwundet. Er gewann das Wohlwollen des Oberkommandierenden, des Grafen Kamenski, besonders aber die dessen leiblichen Bruders, des Corpskommandanten Kamenski. Hermann Georg wurde belohnt durch die Ernennung zum Leutnant (Porutschik), ferner mit dem Orden des heiligen Wladimir 4. Klasse mit dem Bande, dem Orden der heiligen Anna 2. Klasse und dem Kreuz des L. Stanislaus 4. Klasse. I

Im Jahre 1812 trat er in die aktive Armee gegen die Franzosen ein, in das Corps des Generals der Infanterie Baron Wassili Fabianowitsch von der Osten-Sacken ein. Ruhmreich beendete er den vaterländischen Krieg 1814 als Oberstleutnant in der Suite Seiner Kaiserlichen Majestät, in der Generalquartiermeisterlichen Abteilung, gestärkt und bedeckt mit Orden, dem preußischen Pour le mérite und der französischen Lilie. Im Jahre 1819 wurde Baron Hermann Georg v. d. Howen zum Obersten befördert und zum Oberquartiermeister des 6. Infanterie-Corps unter Führung des Generalen der Infanterie Iwan Wassiljewitsch Lichatschew, in der II. Armee des Grafen Wittgenstein ernannt.

Im Jahre 1821 trat Baron Howen, auf Empfehlung des Oberbefehlshabers der 1. Armee, des Grafen Wassili Fabianowitsch von der Osten-Sacken, in den Dienst des Herzog von Württemberg als Erzieher seiner beiden Söhne, den leiblichen Neffen des verwitweten Kaiserin Maria Feodorowna. Im Jahre 1823, anlässlich seiner Vermählung mit Sophie Iwanowna Wyssotzky, der Nichte des alten General-Leutnants Wassili Sergeewitsch Scheremetjew, gab er diese Stelle auf und erhielt die Stelle des Verwalters des Revaler Zollbezirks. Er erhielt den Titel eines Staatsrats. Nachdem er zehn Jahre lang gewissenhaft und außerordentlich nützlich diesen Dienst getan hatte, starb er in Reval an seien in den Schlachten empfangenen Wunden, an denen er ständig litt.


Der dritte Sohn des Barons Otto Christophorowitsch v. d. Howen Karl litt häufig an mancherlei Krankheiten. Nachdem er aus dem 1. Petersburger Kadettenkorps entlassen worden war, wurde er zum Anfang des Jahres 1812 Leutnant (Prooschtschik) im Tschernigowschen Infanterie-Regiment und nahm an allen Feldzügen des väterländischen Krieges im Auslande teil. Im diesem Dienst verlor er die Gesundheit und das Augenlicht. Fast blind wurde er im Jahr 1816 im Rang eines Stabskapitäns (Oberstleutnant) aus dem Dienst entlassen und starb, nachdem er krank, auf die Pflege der Verwandten angewiesen, in Kurland gelebt hatte.


Der vierte Sohn endlich des Barons Otto Christoph v. d. Howen Baron Christoph Christophorowitsch wurde am 3. Mai 1795 geboren, am selben Tage, an dem die Kurländer ihren Untertaneneid dem allrussischen Thron schwuren. Er war ein Kind aus zweiter Ehe. Seine Mutter war Baronesse Elisabeth v. Bistram, Schwester der ersten Gemahlin. Sie wünschte nicht, dass er eine militärische Laufbahn ergreift und kaufte ihm in Kurland das Gut Klein-Drogen. Als der Junge vier Jahre alt war, starb sie. Er wurde bis zum 12. Jahre im elterlichen Hause erzogen, dem Kurländischen Kronsgut Alt-Durben, das sein Vater in Arrende hatte.

Im Jahre 1807 kaufte Baron Otto Christoph v. d. Howen in Kurland, zwischen den Städten Libau und Windau, am Ufer des baltischen Meeres die Güter Ostbach, und Freiberg und siedelte von den Kronsgütern mit seiner Familie auf diese als seinen ständigen Wohnort über. Da kam aus Petersburg auf häuslichen Urlaub zu seinem Vater auf das Gut Ostbach der Podporutschik (Unterleutnant) der Suite seiner kaiserlichen Majestät der quartiermeisterlichen Abteilung, Baron Hermann Georg v. d. Howen. Der zwölfjährige Knabe Christoph, geblendet von dem glänzenden Dienst seines älteren Bruders, bat seinen Vater inständigst, ihm zu gestatten, mit dem Bruder Hermann Georg zusammen nach Petersburg fahren zu dürfen, um in das 1. Petersburger Kadettenkorps eintreten zu dürfen. Nach einigem Zögern erklärte sich der Vater einverstanden. Im April 1808 wurde Baron Christoph in diese Kriegsschule aufgenommen. Hier lernte er mit großem Erfolg, so dass er im Jahre 1810 dem Kaiser Alexander Pawlowitsch persönlich vorgestellt wurde, um entsprechend seinen Kenntnissen zum Offizier der Garde-Artellerie befördert zu werden. Aber seine Majestät fand ihn zu kleinen Wuchses, d. h. 1 Arschin, 15 Werschok und zu  ????, und geruhte zu befehlen, ihn noch zurückzustellen und im Kadettenkorps zu belassen. Im Jahre 1812 wurde dieser Christoph zum zweiten Mal seiner Majestät vorgestellt – mit dem Vorschlag, ihn als Podporutschik (Unterleutnant) in die Suite seiner Kaiserlichen Majestät aufzunehmen, und zwar in die quartiermeisterlichen Abteilung. Aber seiner Kaiserlichen Majestät war es genehm, ihm des vorhergehenden Grundes wegen. die Bitte abzuschlagen und ihn noch im Kadettenkorps zu belassen; da erklärte sich im Jahre 1813 der tiefgekränkte Christoph v. d. Howen - während des Aufenthalts des Kaisers Alexander Pawlowitsch im Auslande – einverstanden, vom St. Petersburger Oberbefehlshabers, dem Grafen W. zum Praposchschik (?) ernannt zu werden, bei der 14. Reiterbatterie der 16. Artellerie Brigade Die Einheit stand damals in Bessarabien (Südrussland). Dahin wurde Christoph im Jahre 1814 geschickt.

Kampf um die vergebenen Güter

Bei der Besetzung Kurlands durch die französischen Heere im Jahre 1812 empfingen die Verwandten und Anhänger d. gewesenen Herzogs Peter Biron die Feinde nicht nur mit grosser Freude, sondern nahmen auch örtliche Anstellungen von ihnen an. Auch regierte der Gouvernements Adelsmarschall Graf Medem, (der Bruder der Herzogin Dorothee Biron) vollständig zu Gunsten der Franzosen. Diese hatten ihn zum Prefekten von Kurland ernannt. [1]

Die Anhänger des russischen Thrones und unter diesen hauptsächlich die beiden Brüder [[Otto Christopher von der Howen 1760|Otto Christoph und dem Besitzer v. Würzau Karl v. d. Howen, wurden dem Feinde als Opfer übergeben. Sie mussten eine riesige Kontribution zahlen und ihre Güter wurden derart ausgeplündert und zerstört, dass nach Vertreibung des Feindes aus Kurland durch die russischen Heere, sich Otto Christoph v. d. Howen bankrott erklärten musste. Sein ganzes Eigentum übernahmen die Gläubiger und er, mit seinen Kindern zu Bettlern geworden und niedergedrückt durch Kummer, starb bald darauf. Karl v. d. Howen, der Besitzer der Stammgüter Würzau und Bredenfeld, der bisher reicher Gutsbesitzer gewesen war, konnte auf seinen Besitzungen kaum existieren.

Der Generalgouverneur Marquis Pauluci, der im Jahre 1812 General-Gouverneur der Baltischen Provinzen geworden war, wollte die Grafen Medem und ihre Anhänger zu strengster Verantwortung ziehen für ihren Landesverrat während des feindlichen Einfalls. Aber die Herzogin Dorothee von Biron verstand die Handlungsweise ihrer Brüder dem Kaiser Alexander Pawlowitsch in so günstigem Lichte zu zeigen, als hätten ihre Brüder, die Grafen Medem, der russischen Regierung damit einen großen Dienst erwiesen, dass sie in freundschaftliche Beziehungen mit dem Feinde gestanden hatten. Dadurch sei Kurland unzerstört geblieben. Durch ihren Einfluss gelang es der Herzogin, ihre Brüder von jeglichem Verhör und jeglicher Verantwortung befreien.

Dennoch hielt es der Generalgouverneur, Generaladjutant Marquis Paulucci für seine Pflicht, beim Kaiser Alexander eine Belohnung für die Barone Howen für ihre unbeugsame Ergebenheit der gesetzlichen Obrigkeit gegenüber zu erwirken. In Folge dessen wurde Karl v. d. Howen (Besitzer der Stammgüter Würzau und Bredenfeld), der bisher weder eine Stellung im Staatsdienst bekleidet hatte noch vom Adel dazu erwählt worden war, Allerhöchst auf den Ehrenposten eines Oberburggrafen am Kurländischen Oberhofgericht ernannt. Aber den Söhnen und Nachkommen des verstorbenen Otto Christoph v. d. Howen sollte von der Regierung volle Genugtuung erwiesen werden für den ungerechten Verlust ihrer Güter Takimow und Martisennizew(?).

Der Kaiser Alexander Pawlowitsch betraute die Gouverneure, den Generalgouverneur der baltischen Provinzen Generaladjutant Marquis Pauluccci und den litauischen General der Infanterie Rimski-Korsakow mit der Taxation der erwähnten Güter. Obgleich sie diese Gü-ter taxierten, die 25.000 Rubel in Silber jährliche Einnahme erbrachten, schlug der Finanzminister Graf Gurjew den Erben des polnischen Generals Baron Bistram vor, den Baronen Howen für den ungerechten Verlust der prachtvollen Güter Takimow und Martinischtschek nur die Verlängerung der Pacht-Einnahmen des Kronsguts Amt-Durben (Buschhof) auf weitere 24 Jahre vor, das sie ohnehin schon in den Händen hatten und das nur 8000 Rubel jährlich ein¬brachte.

Als die Prätendenten damit nicht einverstanden waren, entschied der Minister Graf Gurjew: „Als nach Allerhöchstem Manifest, nach welchem die Prätendenten für die in Litauen ungerecht konfiszierten Güter, im Jahre 1809 in St. Petersburg eine besondere Kommission zusammengerufen ward, zur Vorstellung der Beweise ihrer Rechte, da erschien Otto Christoph v. d. Howen nicht, weshalb seine Erben jeglichen Rechtes auf eine Belohnung verlustig gingen.“

Auf solche eine Entscheidung des Grafen Gurjew hin brachten Hermann Georg und Christoph Christophorowitsch v. d. Howen eine Klage bei ihren Vorgesetzten ein, gerichtet an seine Majestät den Kaiser. Die beiden Brüder befanden sich damals im Kriegsdienst, der erstere als Podpolkownik, der zweite als Podporutschik der Suite ihrer Kaiserlichen Majestät in der Quartiermeisterlichen Abteilung. In der Klage führten die Brüder aus, „dass im Jahre 1809 Hermann Georg v. d. Howen sich in der aktiven Donau-Armee im Feldzug gegen die Türken befunden hätte, Christoph v. d. Howen hingegen, erst 13 Jährig sich in St. Petersburg im 1. Kadettenkorps zur Erziehung sich befunden hätte. Demnach wäre es ihnen nicht möglich gewesen, zur festgesetzten Zeit auf ihren Rechten zu bestehen. Überdies befreit das Gesetz selbst von solchen Terminen die im Auslande gegen den Feind dienenden Offiziere und minderjährige Kinder“.

Der Generalgouverneur der baltischen. Provinzen, so wie die Herren Generalfeldmarschälle Graf Wittgenstein und von der Osten-Sacken, die die Brüder v. d. Howen als tüchtige Offiziere kannten, wirkten sehr eifrig zu ihren Gunsten beim Kaiser Alexander Pawlowitsch. Ihre Prätentionen wurden im Kriegsministerium und im Reichsrat durchgesehen. In diesen beiden höchsten Reichsbehörden wurden sie als der höchsten Achtung verdienend befunden. Nur der Finanzminister Graf Cancrin erklärte sich mit der früheren Entscheidung des Finanzministers Graf Gurjew einverstanden und stellte sich gegen die Prätendenten die Barone v. d. Howen. Er berichtete dem Kaiser Nikolai Pawlowitsch (er war inzwischen seinem Bruder, dem Kaiser Alexander, auf dem russischen Thron gefolgt), dass sie zum bestimmten Termin nicht erschienen seien und aus diesem grenzenlos ungerechten Grunde, erfolgte die Allerhöchste Absage.


Anlagen

kritische Kommentare

  1. ccccc