Oberburggraf

Aus HowenWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Oberburggraf war in herzoglicher Zeit einer der vier Oberräte.

Das Baltische Rechtswörterbuch beschreibt das Amt:

Ursprünglich "Burggraf" (FR 1617 § l), einer der vier Oberräte im Herzogtum Kurland, Mitglied der Regierung und beim Hofgericht. Bereits 1631 Oberburggraf genannt (Ritterbank-Abschied vom 2.August), vielleicht zur Unterscheidung vom eigentlichen Burggraf. In russischer Zeit lediglich Mitglied des Oberhofgerichts.

Siehe auch Wikipedia [1]