Oberburggraf
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Der Oberburggraf war in herzoglicher Zeit einer der vier Oberräte.
Das Baltische Rechtswörterbuch beschreibt das Amt:
Ursprünglich "Burggraf" (FR 1617 § l), einer der vier Oberräte im Herzogtum Kurland, Mitglied der Regierung und beim Hofgericht. Bereits 1631 Oberburggraf genannt (Ritterbank-Abschied vom 2.August), vielleicht zur Unterscheidung vom eigentlichen Burggraf. In russischer Zeit lediglich Mitglied des Oberhofgerichts.
Siehe auch Wikipedia [1]