Landhofmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Landhofmeister''' war in herzoglicher Zeit einer der vier [[Oberrat| Oberräte]].
Der '''Landhofmeister''' war in herzoglicher Zeit einer der vier [[Oberrat| Oberräte]].
Er war gleichzeitig Vorsitzender des herzoglichen [[Oberrat]]es und besaß umfassende Befugnisse im Gerichts- und Verwaltungsbereich.


Siehe auch Wikipedia [https://de.wikipedia.org/wiki/Oberrat_(Herzogtum_Kurland_und_Semgallen)#Vier_Oberr%C3%A4te]
Siehe auch Wikipedia [https://de.wikipedia.org/wiki/Oberrat_(Herzogtum_Kurland_und_Semgallen)#Vier_Oberr%C3%A4te]
==Amtsträger==
1759 - 1763  [[Otto Christopher von der Howen (1699 - 1775)]]
1767 - 1775  [[Otto Christopher von der Howen (1699 - 1775)]]
[[Kategorie:Ämter]]

Aktuelle Version vom 29. Januar 2021, 18:49 Uhr

Der Landhofmeister war in herzoglicher Zeit einer der vier Oberräte.

Er war gleichzeitig Vorsitzender des herzoglichen Oberrates und besaß umfassende Befugnisse im Gerichts- und Verwaltungsbereich.

Siehe auch Wikipedia [1]

Amtsträger

1759 - 1763 Otto Christopher von der Howen (1699 - 1775)

1767 - 1775 Otto Christopher von der Howen (1699 - 1775)