Oberrat
Die Oberräte
Die Institution der Oberräte [1] wurde durch die "formula regiminis" 1617 begründet und endete mit der russischen Justizreform am 30.November 1889.
Als - vermutlich nichtpermanente - Behörde sind die Oberräte schon ab 1568 bekannt, um vormundschaftliche Aufgaben für minderjährige Herzöge auszuüben.
Die Oberräte, auch "ältere Brüder" genannt, führten nach preußischem Vorbild (in absteigender Rangfolge) die Titel Landhofmeister, Kanzler, Oberburggraf und Landmarschall .
Sie wurden vom Herzog, später durch den Kaiser, aus der Zahl der Oberhauptleute auf Lebenszeit ernannt. Bei Vakanzen rückte der niedere Rang in den höheren ein und ein Oberhauptmann wurde Oberrat.
Zur herzoglichen Zeit bildete das Gremium der Oberräte die Regierung und vertrat den Herzog bei Abwesenheit, so z.B. in der Zeit von 1617-1795 im ganzen rund 70 Jahre lang. Zudem bildeten die Oberräte das Hofgericht, die oberste Instanz des herzoglichen Gerichtswesens. Die gleiche Funktion übten sie von 1795-1889, während der russischen Zeit, als Oberhofgericht aus (Kurland und seine Ritterschaft, S.148 f).
Otto Christopher von der Howen (1699 - 1755) gehörte von 1758 bis 1775 zu den Oberräten.
Baltisches Rechtswörterbuch der Baltischen Historischen Kommission: Oberräte Die vier älteren Räte des Herzogs von Kurland (FR 1617 § l) mit den Titeln --> Kanzler, --> Landhofmeister, --> Burggraf (später --> Oberburggraf) und --> Landmarschall. Mit zwei Assessoren bildete der Rat die Regierung und oberste Verwaltungsbehörde des Landes sowie das oberste Gericht (Hofgericht, später --> Oberhofgericht). Mit der Einverleibung Kurlands in das Kaiserreich Rußland entfiel der Oberrat, das Oberhofgericht blieb jedoch bestehen und die Oberräte führten ihre Titel weiter, obwohl sie deren entsprechende Verwaltungsaufgaben nicht mehr hatten. BPR I § 1282; Hahn 9; Ziegenhorn §§ 407, 466.