Grenzhof: Unterschied zwischen den Versionen

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#''Geschichte: Zuerst dem Deutschen Orden gehörig, 1566 Tafelgut der Herzogin, 1588 Leibgedinge der Herzogin-Witwe Anna. 1753 fürstliches Gut. 1795 durch Schenkung an [[Otto Hermann von der Howen 1740]] Privatgut''...
#''Geschichte: Zuerst dem Deutschen Orden gehörig, 1566 Tafelgut der Herzogin, 1588 Leibgedinge der Herzogin-Witwe Anna. 1753 fürstliches Gut. 1795 durch Schenkung an [[Otto Hermann von der Howen 1740]] Privatgut''...
#''Besitzer: Bis 1795 herzoglich, zuletzt bis zur Enteignung Familie Baron v. Hahn.''
#''Besitzer: Bis 1795 herzoglich, zuletzt bis zur Enteignung Familie Baron v. Hahn.''
Offensichtlich erhielt [[Otto Hermann von der Howen 1740]] vom Zaren das Gut als Belohnung. Es wurde nicht innerhalb der Familie weitervererbt.






[[Kategorie:Güter]]
[[Kategorie:Güter]]

Version vom 9. Dezember 2015, 16:21 Uhr

Das Baltische historische Ortslexikon Lettland verzeichnet auf Seite 197 unter dem Lemma Grenzhof, lettisch Mežamuiža in Kurland, Kreis Doblen folgendes:

Rittergut 25 km südsüdöstlich von Doblen, an der Swehte. 2.904 ha Hofsland; 7 Beigüter, 2 Krüge, 40 Gesinde.

  1. Geschichte: Zuerst dem Deutschen Orden gehörig, 1566 Tafelgut der Herzogin, 1588 Leibgedinge der Herzogin-Witwe Anna. 1753 fürstliches Gut. 1795 durch Schenkung an Otto Hermann von der Howen 1740 Privatgut...
  2. Besitzer: Bis 1795 herzoglich, zuletzt bis zur Enteignung Familie Baron v. Hahn.

Offensichtlich erhielt Otto Hermann von der Howen 1740 vom Zaren das Gut als Belohnung. Es wurde nicht innerhalb der Familie weitervererbt.