Fockenhof: Unterschied zwischen den Versionen
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#''Geschichte: 1605-1704 als Gut der Herzogin-Witwe erwähnt. 1753 fürstliches Gut, 1795 durch kaiserliche Donation Privatgut ...'' | #''Geschichte: 1605-1704 als Gut der Herzogin-Witwe erwähnt. 1753 fürstliches Gut, 1795 durch kaiserliche Donation Privatgut ...'' | ||
Am 17. Oktober 1795 erhielt [[Otto Hermann von der Howen 1740| Otto Hermann von der Howen]] von der Kaiserin Katharina das Gut als Belohnung. Es wurde nicht innerhalb der Familie weitervererbt. | |||
Dr. A. Senning berichtet: ''Diese Verleihung der Güter wurde gefeiert, wozu H. die Bauernschaft von Fockenhof und Grenzhof einlud, und zwar mit den lettischen Worten: "Allen meinen Fockenhöfschen und Grenzhöfschen Leuten als meinen lieben Erbkindern mache ich bekannt, dass ...". (siehe Übersetzung des Flugblatts bei [[Otto Hermann von der Howen 1740|Otto Hermann]]). | |||
GHnF: Kreis Doblen, Kirchspiel Grenzhof, von 1795-1805 im Besitz der Familie. | GHnF: Kreis Doblen, Kirchspiel Grenzhof, von 1795-1805 im Besitz der Familie. | ||
Die Wochenzeitschrift ''Das Inland'' schreibt am 27. Juni 1844 unter ''Verzeichnis der seit der Unterwerfung Curlands unter Rußland im Jahre 1795 Allerhöchst donierten Güter:'' | |||
9) '''Grenzhof, Fockenhof''', Klintenhof, Karkelhof und Peterwald, (Doblensche Hptmsch., Grenzhofsches Kchsp.) an den Geheimrath und Ritter Otto Hermann von der Howen durch allerh. Bef. v. 27. Octbr. 1795. | |||
[[Kategorie:Güter]] | [[Kategorie:Güter]] | ||
Aktuelle Version vom 18. Januar 2021, 16:38 Uhr
Das Baltische historische Ortslexikon Lettland verzeichnet auf Seite 168 unter dem Lemma Fockenhof, lettisch Bukaiši in Kurland, Kreis Doblen folgendes:
Rittergut (Fideikomiss) 24 km Südlich von Doblen, an der Terwete. 4.552 ha Hofsland; 5 Beigüter, 81 Gesinde
- Geschichte: 1605-1704 als Gut der Herzogin-Witwe erwähnt. 1753 fürstliches Gut, 1795 durch kaiserliche Donation Privatgut ...
Am 17. Oktober 1795 erhielt Otto Hermann von der Howen von der Kaiserin Katharina das Gut als Belohnung. Es wurde nicht innerhalb der Familie weitervererbt.
Dr. A. Senning berichtet: Diese Verleihung der Güter wurde gefeiert, wozu H. die Bauernschaft von Fockenhof und Grenzhof einlud, und zwar mit den lettischen Worten: "Allen meinen Fockenhöfschen und Grenzhöfschen Leuten als meinen lieben Erbkindern mache ich bekannt, dass ...". (siehe Übersetzung des Flugblatts bei Otto Hermann).
GHnF: Kreis Doblen, Kirchspiel Grenzhof, von 1795-1805 im Besitz der Familie.
Die Wochenzeitschrift Das Inland schreibt am 27. Juni 1844 unter Verzeichnis der seit der Unterwerfung Curlands unter Rußland im Jahre 1795 Allerhöchst donierten Güter:
9) Grenzhof, Fockenhof, Klintenhof, Karkelhof und Peterwald, (Doblensche Hptmsch., Grenzhofsches Kchsp.) an den Geheimrath und Ritter Otto Hermann von der Howen durch allerh. Bef. v. 27. Octbr. 1795.