Landesbevollmächtigter
Landesbevollmächtigter
Das Baltische Rechtwörterbuch beschreibt das Amt:
Das Amt wurde 1712 in Kurland unter der Bezeichnung Korrespondent der Ritterschaft geschaffen, der Konferenzialschluß vom 6.April 1715 setzte einen Gevollmächtigten des Landes ein, später Landesbevollmächtigter genannt. Er war der Leiter der inneren Verwaltung der Ritterschaft mit Amtssitz in Mitau, hatte nicht nur die Korrespondenz mit den Delegierten in Warschau und den polnischen Stellen zu führen, sondern auch die Belange der Ritterschaft beim Herzog und den Oberräten zu vertreten. Er und sein Stellvertreter wurden auf dem Landtag für drei Jahre gewählt und aus der Ritterschaftskasse besoldet. Er war Vorsitzender des Ritterschaftskomitee und aller ritterschaftlichen Kommissionen, ferner ex officio Mitglied einer Reihe von Provinzialbehörden und Direktor des Gouvernements-Gefängniskomitees, beaufsichtigte die Verwaltung der Ritterschaftsgüter und -kasse. Dem Landtag hatte er Bericht über seine Geschäftsführung zu erstatten. Beim Kaiser und den Ministern durfte er supplizieren und hatte das Immediatsrecht. Das Amt erlosch 1920 mit Auflösung der Ritterschaft. Stellvertreter war einer der drei residierenden Kreismarschälle (erstmals 1802 gewählt).