Arrende

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Arrende ist eine Pachtform.

siehe Baltisches Rechtswörterbuch:

1. Jegliche Gutspacht.

2. Verpachtung russischer Staatsdomänen in Livland, Estland, Russisch-Finnland (bis 1812) und Kurland (ab 1795), den ehemaligen polnischen Gouvernements (sukzessive ab 1772) sowie Bessarabien (ab 1812) als Belohnung oder Versorgung für verdiente Staatsdiener (auch ihrer Witwen). 1837 eingestellt und durch Geldzahlungen ersetzt. Transehe, Gutsherr 55 ff., 81 f.; Gutzeit I 50, Nachträge 1886, 58.

Arrendator

Pächter eines Ritterguts, einer --> Hoflage oder eines landwirtschaftlichen Nebenbetriebs. Bei Vergabe von Bauernland wurde nie von einem Arrendator, sondern von einem Pächter gesprochen.

Arrende- und Arbiträrgericht

Schiedsgericht in Kurland zur Entscheidung von Streitigkeiten aus Pacht- und Pfandverträgen. Besetzt mit vier (von jeder Partei zwei) gewählten "Vermittlern" (Schiedsrichtern) sowie dem --> Oberhauptmann als Vorsitzendem. Als Urkundsbeamter wirkte der --> Instanzsekretär mit. BPR I § 1344 Nr. 3.

Arrendegut

Domänengut (--> Kronsgut), das verpachtet war. Gutzeit I 51; Nachtr. 1886, 58; BPR III Art. 1972ff.; Bunge, Kurl. PR § 101; Bunge, Liv.-estl. PR (1838) § 77.

Arrendekontrakt Pachtvertrag